Ist ein Kurs nach § 20 SGB V von der
Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert, so werden die Kursgebühren von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattet.
Die Höhe ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden (zwischen 75 € bis zu 100 % ). Frag hierzu direkt bei deiner Kasse nach. Oftmals finden sich die entsprechende Angaben auf der
Internetseite der Krankenkassen.
Vorrausetzung für die Bezuschussung ist eine regelmäßige Teilnahme. Die meisten Krankenkassen setzen voraus, dass du an mindestens 80 % der Termine anwesend warst. Frag hierzu auch bei deiner Kasse nach!
Ihr bezahlt die Teilnahmegebühr komplett an mich. Im Anschluss an den Kurs erhaltet ihr von mir eine Teilnahmebescheinigung. Diese sendet ihr an eure
gesetzliche Krankenkasse und erhaltet euren Zuschuss.